Wie wird die Prüfung benotet
Der erste Teil der Prüfung, der Ortskenntnisteil, wird am Computer abgelegt. Es gibt keine zeitliche Begrenzung.
Der zweite Teil der Prüfung, der Navigationsteil, wird ebenfalls am Computer abgelegt. Die Prüfungszeit beträgt 20 Minuten.
Prüfungsteil 1 Ortskenntnisteil
50 FragenZu jeder Frage werden 5 Antworten vorgegeben, von denen jeweils mindestens eine zutrifft bzw. maximal alle 5 zutreffen.
Nur, wenn exakt alle zutreffenden Antworten ausgewählt worden sind (Multiple-Choice), gilt die Frage als richtig beantwortet.
Dauer der Prüfung: Keine zeitliche Begrenzung
Bezirke:
Ca. 5 FragenFür jeden Bezirk sind die angrenzenden Bezirke zu kennen. Dies beinhaltet auch deren Lage, d. h. es sind Kenntnisse darüber erforderlich, in welcher Himmelsrichtung jeder Nachbarbezirk angrenzt.
Ca. 5 Punkte
Ortsteile:
Ca. 5 FragenEs ist der Bezirk anzugeben, in dem der Ortsteil liegt. Taxifahrer müssen alle Ortsteile Berlins kennen.
Ca. 5 Punkte
Siedlungen:
Ca. 5 FragenEs ist der Ortsteil anzugeben, in dem die Siedlung liegt. Erstreckt sich ihr Gebiet über mehrere Ortsteile, so ist die Kenntnis aller betreffenden Ortsteile erforderlich.
Ca. 5 Punkte
Straßen:
Ca. 5 FragenVon beiden Straßenenden sind die prüfungsrelevanten Begrenzungen anzugeben (wobei nur der gemäß StVO befahrbare Teil jeder Straße gefragt ist). Begrenzungen sind Fortsetzungen der Straße, begrenzende Querstraßen (auch Brücken gemäß Ortskundekatalog) und angrenzende Plätze, so weit vorhanden. Prüfungsrelevante Begrenzungen sind solche, die auch für die mündliche Prüfung bekannt sein müssen, da sie auf dem kürzesten Weg zwischen zwei beliebigen prüfungsrelevanten Punkten (Ortsteilen, Siedlungen, Plätzen und Objekten gemäß Ortskundekatalog) liegen und somit in Zielfahrten vorkommen können.
Ca. 5 Punkte
Plätze:
Ca. 5 FragenEs sind die prüfungsrelevanten Straßen anzugeben, die unmittelbar in den Platz einmünden bzw. ihn „berühren“ (und gemäß StVO befahrbar sind).
Ca. 5 Punkte
Objekte:
25 FragenEs ist der Name der Straße (bzw. des Platzes oder ggf. die Kombination aus beidem) anzugeben, in der sich das Objekt befindet. Dabei ist nicht die Postanschrift entscheidend, sondern die Stelle, von der aus der für Fahrgäste kürzeste Zugang möglich ist bzw. an der bei der Anfahrt öffentliches Straßenland verlassen und eine Zufahrt befahren wird. Bei Objekten mit mehreren Eingängen oder Anschriften (z. B. Universitäten mit mehreren Instituten) ist der Haupteingang des Hauptsitzes gefragt, sofern nichts anderes angegeben ist. Wird hinter einer Objektbezeichnung in Klammern auf mehrere Anschriften, Zufahrten oder Eingänge hingewiesen, ist im schriftlichen Teil die Kenntnis aller gemeinten Adressen erforderlich.
25 Punkte
In der Prüfung können maximal 50 Punkte erreicht werden.
Zum Bestehen der Prüfung benötigen Sie mindestens 45 Punkte.
Prüfungsteil 2 Navigationsteil
3 FragenBeschreiben des kürzesten Weges von einem Abfahrtsort zu einem Fahrtziel.
Zu jeder Fahrtstrecke werden richtige und falsche Straßennamen / Plätze vorgegeben.
Die richtigen Namen müssen durch Nummerieren in die richtige Reihenfolge gebracht werden.
Dauer der Prüfung: 20 Minuten
Zum Bestehen der Prüfung müssen mindestens zwei Zielfahrten umfassend und zutreffend beantworten werden.